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BFH Urteil v. - VII R 96/95 BStBl 1997 II S. 339

Gesetze: BGB §§ 133, 157AO 1977 §§ 237, 361 Abs. 2

Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung ,,bis zum Abschluß des Rechtsbehelfsverfahrens'' ausgesetzt wurde

Leitsatz

Bei der Auslegung eines mehrdeutigen Verwaltungsakts ist in analoger Anwendung der §§ 133, 157 BGB im Zweifel das für den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen. Dabei ist auf den Zeitpunkt des Zuganges der behördlichen Verfügung abzustellen; ohne Bedeutung ist es daher, ob ein anderes Auslegungsergebnis zu einem späteren Zeitpunkt zu einem für den Erklärungsempfänger günstigeren Ergebnis führen könnte, mit dem er im Zeitpunkt des Zuganges des Verwaltungsaktes nicht ernsthaft rechnen konnte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 339
BFH/NV 1997 S. 247 Nr. -1
FAAAA-95832

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BFH, Urteil v. 18.02.1997 - VII R 96/95

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