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Anfechtung | Rückzahlung einer Einlage an stillen Gesellschafter als unentgeltliche Leistung
Die vollumfängliche Rückzahlung einer Einlage an einen stillen Gesellschafter stellt insoweit eine unentgeltliche Leistung dar, als die Einlage durch Verluste vermindert war und es im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung keine weiteren Ansprüche auf den dem Verlust entsprechenden Betrag gab.
Der Anfechtungsanspruch erstreckt sich auch auf für die Scheingewinne einbehaltene Steuern, da der beklagte stille Gesellschafter nicht positiv wusste, dass die Schuldnerin weder die Kapitalertragsteuer noch den Solidaritätszuschlag abgeführt hatte. Voraussetzung für den Nichteintritt der Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ist, dass das die Kapitalerträge auszahlende inländische Finanzdienstleistungsinstitut die Kapitalerträge zu Unrecht ohne Abzug der Kapitalertragsteuer ausgezahlt hat...