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Doppelbesteuerung der Renten – Revision beim BFH eingelegt
[i]Schindler/Braun, NWB 11/2020 S. 784Mit Gerichtsbescheid v. hat der 3. Senat des FG des Saarlandes eine Klage, in der es im Rahmen einer Einkommensteuerfestsetzung um die Frage der doppelten Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einer Zusatzkasse gem. § 22 EStG ging, als unbegründet abgewiesen (). Der Vergleich des relativen Anteils von aus versteuerten Beiträgen erdienten Renten-Entgeltpunkten (§ 63 Abs. 2 SGB VI) mit dem gesetzlich angeordneten Steuerfreistellungsanteil der Rente stelle keine geeignete Methode zur Berechnung einer eventuellen doppelten Besteuerung dar.
Der Volltext der Entscheidung wird veröffentlicht, wenn der Gerichtsbescheid als Urteil wirkt. [i]Az. beim BFH: X R 9/24Inzwischen ist Revision beim BFH eingelegt worden, das Aktenzeichen lautet X R 9/24. Damit wirkt der Gerichtsbescheid als Urteil.