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Die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – Auswirkungen des CSRD-UmsG auf Wirtschaftsprüfer
Überblick und Würdigung
Am hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht (CSRD-UmsG). Die für große Gesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2025 geltende Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts stellt die berichtspflichtigen Unternehmen vor eine große Herausforderung. Doch nicht nur die verpflichteten Unternehmen sind von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Auch die kleinen und mittelgroßen Unternehmen in der Lieferkette müssen sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Für die Wirtschaftsprüfer wird die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts ebenfalls ein Novum darstellen. Der folgende Beitrag zeigt die geplanten Rahmenbedingungen auf für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, die Zulassung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte, das Wirtschaftsprüferexamen sowie die praxisinternen Regelungen. Auf die Besonderheiten bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB wird in diesem Beitrag nicht eingegangen.
Hanke, Der Referentenentwurf des CSRD-UmsG – Es kommt, wie es kommen musste, BBK 8/2024 S. 368 NWB ZAAAJ-64962