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Energetische Sanierungen nach IDW ERS IFA 1
Vom Vorsichtsprinzip zum Aktivierungsoptimismus?
Energiewende und Klimawandel sind in aller Munde, und Eigentümer von Immobilien müssen in den nächsten Jahren immense Klimainvestitionen im Gebäudebestand tätigen. Das IDW nimmt diese klimapolitischen Herausforderungen zum Anlass, um in seiner jüngsten Neuentwurfsfassung des IDW ERS IFA 1 die bilanzielle Behandlung energetischer Sanierungsaufwendungen neu zu denken: Mit wenigen Worten und damit fast schon auf Postkartenformat verabschiedet sich das IDW in der neuen Tz. 14a von einer jahrzehntelangen BFH-Rechtsprechung zur Auslegung des handelsrechtlichen Herstellungskostenbegriffs (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Dabei wertet es den Energieausweis in Deutschland – ohne diesen namentlich explizit zu benennen – zu einer Art Grundlagenbescheid für die Handelsbilanz auf. Der Beitrag verdeutlicht die praktischen Konsequenzen und Probleme für Abschlussprüfer, die sich aufgrund der möglichen rückwirkenden Anwendung bereits jetzt mit dem Entwurf befassen sollten.
Mit IDW ERS IFA 1 markiert das IDW einen offenen Bruch mit dem BFH-Postulat, die Frage einer „wesentlichen Verbesserung“ i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB an der Standardhebung in mindestens drei zentralen Ausstattungsbereichen des Gebäu...