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Neue Margen für Vertriebsgesellschaften? - oder: Auf Schlingerkurs ins Ziel?
Die OECD hat am den abschließenden Report zu Amount B veröffentlicht. Ursprünglich war Amount B im Rahmen von Pillar One vorgesehen, um große und profitable Konzerne zu verpflichten, einen Teil ihres Gewinns formelhaft in den Marktstaaten zu versteuern. Zur einheitlichen Ermittlung des Vertriebs- und Marketinggewinns hat die OECD Amount B entwickelt. Dabei wird festgelegt, welche Tätigkeiten als einfache Vertriebs- und Marketingaktivitäten (baseline activities) gelten und welcher Betrag diesen Aktivitäten zugeordnet wird.
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I. Einordnung in die OECD-Pläne
Obwohl die Entwicklungen um Pillar One ins Stocken geraten sind, hat die OECD beschlossen, die Vergütung von einfachen Vertriebsaktivitäten unabhängig von der Unternehmensgröße anzuwenden. Der Report v. wird Teil der OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Die Umsetzung in nationales Recht bleibt den Staaten überlassen, die individuell entscheiden können, ob sie Amount B nicht, nur als Safe Harbour oder verpflichtend übernehmen.
Amount B entwickelt keine Bindungswirkung für den Staat des Transaktionspartners und kann in Verständigungsverfahren nicht hera...