BFH  - VIII R 7/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Änderungsmöglichkeit; Einlagekonto; Offenbare Unrichtigkeit

Rechtsfrage

Ist die Anwendung des § 129 AO ausgeschlossen, wenn die ernsthafte und nicht nur theoretische Möglichkeit besteht, dass der Bearbeiter der Finanzverwaltung einem Denk- oder Überlegungsfehler unterlegen hat, welcher sich nicht auf die materielle Rechtslage, sondern auf den bisherigen Verfahrensablauf und hierbei speziell auf den Umstand bezieht, dass der vorherige Bearbeiter eine aus den Akten ersichtliche und noch offene Frage bereits abschließend geprüft hat (hier im Fall der Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG)?

Gesetze: KStG § 27 Abs 1 S 1, AO § 129

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.05.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
IAAAJ-67324