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BFH | Wirksame Bekanntgabe und Adressat eines Grunderwerbsteuerbescheids bei Formwechsel
Der Klägerin war eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft. Sie entstand infolge mehrerer Umwandlungen aus der KG1, einer inländischen Kommanditgesellschaft. Die KG1 war Eigentümerin eines inländischen Grundstücks. Ihre Kommanditisten waren A mit einer Beteiligung von 58,9 %, B mit einer Beteiligung von 36,1 % und die KG2 mit einer Beteiligung von 5 %. Im Jahr 2011 brachten A und B ihre Beteiligungen in die KG3 ein. Nach der Einbringung war die KG3 zu 95 % an der KG1 beteiligt. A hielt einen Anteil von 62 % und B einen Anteil von 38 % an der KG3. 2012 erwarb die KG3 die restlichen 5 % der Anteile an der KG1. Anschließend wurde die KG1 in eine GmbH formgewechselt und im Jahr 2021 schließlich grenzüberschreitend in die Klägerin formgewechselt. Das Finanzamt erlangte 2...