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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 16 K 12118/21

Gesetze: DSGVO Art. 4 Nr. 1, DSGVO Art. 12 Abs. 5, DSGVO Art. 13 Abs. 4, DSGVO Art. 15 Abs. 1, DSGVO Art. 15 Abs. 3, DSGVO Art. 15 Abs. 4, AEUV Art. 288, AO § 5, AO § 32c Abs. 1 Nr. 1, AO § 32c Abs. 2, AO § 32a Abs. 1, AO § 91 Abs. 1, AO § 364, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 102 S. 1, IFG Bln

Kein Anspruch auf Zurverfügungstellung von originalgetreuen Kopien personenbezogener Daten aus den Akten der Finanzbehörde einschließlich der im Rahmen einer Betriebsprüfung erstellten Handakten

Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Finanzbehörde über einen Antrag auf Akteneinsicht

Leitsatz

1. Will der Steuerpflichtige die ihm nicht ersichtliche Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage der von einem Bauträger erworbenen Immobilie nachvollziehen, hat er keinen Anspruch auf uneingeschränkte Einsicht in alle diesbezüglichen Bewertungsakten, Feststellungsakten, Handakten der Betriebsprüfung und Daten der Finanzbehörde durch Übersendung von originalgetreuen Kopien der Akten der Finanzbehörde; ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus der DSGVO noch aus der AO oder dem IFG Berlin.

2. Der Steuerpflichtige hat allerdings einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht.

Fundstelle(n):
JAAAJ-67273

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.03.2024 - 16 K 12118/21

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