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NWB Nr. 21 vom

Gutgläubigkeit des Unternehmers bei unbefugtem Umsatzsteuerausweis durch seinen Arbeitnehmer

Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr und Matthias Buschhaus

Sofern eine rechtlich nicht geschuldete Umsatzsteuer offen in einer Rechnung ausgewiesen wurde, schuldet der leistende Unternehmer, unter dessen Identität die Rechnung erstellt wurde, grds. nach deutscher Auslegung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) die Steuer. Von dieser Steuerschuld wurde bisher auch in Fällen ausgegangen, in denen Arbeitnehmer ohne Wissen des Unternehmers die Steuer aus betrügerischer Absicht offen auswiesen, um dem Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt in einer aktuellen Entscheidung zu dieser Problematik hingegen einen differenzierten Standpunkt ein.

Frage der Zurechnung

[i]Ist der Unternehmer seiner Überwachungspflicht nachgekommen?Ein Unternehmer muss grds. alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um die Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrug zu vermeiden. Diese Pflicht besteht nach Auffassung des EuGH auch gegenüber einem Arbeitnehmer, damit dieser nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsdaten des Unternehmers für die Ausstellung falscher Rechnungen zu betrügerischen Zwecken verwenden kann. (Nur) Soweit der Unternehmer seiner Pflicht zur Überwachung des Arbeitnehmers sorgf...

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