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Gutgläubigkeit des Unternehmers bei unbefugtem Umsatzsteuerausweis durch seinen Arbeitnehmer
Sorgfältige Arbeitnehmerüberwachung schließt Steuerschuld des Unternehmers aus
In Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden ausgestellte Rechnungen untersucht und diese umsatzsteuerlich beurteilt. Dabei prüft die Finanzverwaltung auch Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis, die für nicht steuerpflichtige Umsätze oder bei fehlender Steuerschuldnerschaft erstellt wurden. Hintergrund dieser Prüfung ist § 14c UStG, wonach Umsatzsteuer auch bei unrichtigen und/oder unberechtigten Steuerausweisen im Rahmen der Rechnungsstellung entsteht (sog. unbefugter Steuerausweis). Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (, NWB WAAAJ-59160) zur Auslegung des Art. 203 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) gibt Anlass, über die Voraussetzungen einer Steuerschuld des Unternehmers nach § 14c UStG eingehender nachzudenken.
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I. EuGH-Urteil zur Auslegung des Art. 203 MwStSystRL
Gegenstand der Entscheidung des EuGH (Rs. C-442/22) war ein Vorabentscheidungsersuchen des obersten polnischen Verwaltungsgerichts zur Auslegung des Art. 203 MwStSystRL. Nach dieser Vorschrift wird Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist. Das Ersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einer Gesellschaft und der Finanzverwaltung wegen Umsatzsteuerschulden, di...