Digitalisierung und Online-Veranstaltungen
Die Bundesregierung will mit ihrer Digitalpolitik das Leben von Bürgerinnen und Bürgern einfacher, effizienter und sicherer machen. Sie bündelt damit die digitalpolitischen Schwerpunkte aller Bundesministerien. Wichtige Ziele: eine moderne Netzinfrastruktur, eine einfache, digitale Verwaltung, ein voll vernetztes Gesundheitssystem und eine innovative Datennutzung, so steht es auf der Onlineseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung).
Man merkt auch selbst im täglichen Leben die ständige Zunahme der Digitalisierung und technischen Neuerungen: Während man z.B. früher mit einem Bankmitarbeiter eine Überweisung schriftlich vornehmen und bei der Deutschen Bahn sein Zugticket kaufen konnte, muss oder kann man mittlerweile bei zunehmend mehr Geschäften und Unternehmen selbst seine Einkäufe scannen und nur noch mit EC-Karte bezahlen; Tickets bucht man selbst und auch die Überweisungen soll man alle online daheim erledigen ... Das macht es sicher für viele einfacher, mir ist immer noch ein Mensch als Ansprechpartner lieber.
Nichtsdestotrotz stellen auch die Gerichte und das BMF sich auf die veränderten Gegebenheiten ein: Die Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnung hatten wir ja in der Ausgabe 8 schon beleuchtet. In dieser Ausgabe stellt Dr. Hans-Martin Grambeck ein BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungen im B2C-Bereich vor. Britta Lüger bespricht die Entscheidung des FG Saarlandes zum Thema der Gewährung des elektronischen Zugangs zu einem E-Paper als Zugabe zur Printausgabe.
Mit besten Grüßen,
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 10 / 2024 Seite 1
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