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Kurzfassung zum Beitrag von Schneider, NWB-BB 6/2024 S. 185

Mitarbeiter mit Behinderungen einstellen: Ausgleichsabgabe für 2024 gestiegen

Dipl.-Kfm. Christoph Schneider

Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen – oder eine Ausgleichsabgabe leisten, wenn sie die gesetzlich festgelegte Quote unterschreiten. Am ist diese Ausgleichsabgabe auf bis zu 720 € monatlich angestiegen. Weisen Sie Ihre Mandanten nicht nur auf die Höhe der Ausgleichszahlung hin, sondern auch darauf, welche Kosten dauerhaft auf sie zukommen. Zeigen Sie aber auch aktiv Wege auf, diese zu reduzieren oder sogar vielleicht zu vermeiden. Das Thema „Behinderung“ sollte nicht als Risiko, sondern als Chance begriffen werden.

Kernaussagen

  • Die Ausgleichsabgabe bei einer Mitarbeiterquote von behinderten Menschen, die die gesetzlichen Vorgaben unterschreitet, ist 2024 auf bis zu 720 € monatlich angestiegen.

  • Behinderungen sind vielfältig; sie schränken nicht allgemein, sondern spezifisch ein.

  • Mitarbeiter mit Behinderungen sind häufig besonders loyal und einsatzfreudig.

  • Beratungsstellen für Arbeitgeber unterstützen vielfältig bei der Einstellung von behinderten Menschen.

Fazit

Unterstützen Sie Ihre Mandanten dabei, das Thema als Chance zu verstehen. Behinderte Mitarbeiter mögen in ihren Möglichkeiten ...

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