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E-Rechnung: Übergangsfrist zur Einführung verlängert
Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Bereich wird auf 2026 verschoben. Zwar müssen Unternehmen ab E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können; die meisten können aber bis Ende 2026 statt echter E-Rechnungen (X- oder ZUGFeRD-Format) weiter Rechnungen per Papier oder in einem anderen elektronischen Format, z. B. PDF, ausstellen. Für kleinere Betriebe mit einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von weniger als 800.000 € gilt die Fristverlängerung bis Ende 2027. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/jjf7d.
Müller, Die Zeit drängt: E-Rechnungen auf dem Vormarsch – Wie Sie die Umstellung mit Ihren Mandanten angehen können, NWB-BB 3/2024 S. 71, NWB JAAAJ-59951; ...