Kosten der Gartenunterhaltung als Werbungskosten im Rahmen der Nutzungswertbesteuerung; Erhöhung der geschätzten Grundmiete um die umlagefähigen Gartenpflegekosten
Leitsatz
1. Aufwendungen für die Unterhaltung des Gartens eines selbstgenutzten Zweifamilienhauses, dessen Nutzungswert nach § 21 Abs. 2 EStG zu ermitteln ist, sind grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
2. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts (§ 21 Abs. 2, 1. Alternative EStG) ist der Rohmietwert grundsätzlich so anzusetzen, daß er die Kosten der Gartenunterhaltung mit einschließt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 23 BFH/NV 1996 S. 164 Nr. 7 KAAAA-95784
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