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Fokus: Vorfälligkeitsentschädigung in einem „negativen“ Zinsumfeld
Der BGH hatte in einem Fall der vorzeitigen Beendigung eines Immobiliar-Darlehens zu entscheiden, ob „negative Zinsen“ bei einer zu berechnenden Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen sind. Lesen Sie im Folgenden, welchen Umfang eine Vorfälligkeitsentschädigung hat (, NWB VAAAJ-65876).
Sachverhalt
Strittig war die Rückzahlung einer vom Kläger gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung. Zwischen den Parteien wurde am ein Immobiliar-Darlehensvertrag geschlossen. Der Nettodarlehensbetrag belief sich auf 350.000 €. Durch eine Anschlusszinsvereinbarung vom 31.1. und wurde die Zinsbindung bis zum verlängert.
Der Kläger begehrte später die vorzeitige Darlehensrückzahlung. Zu diesem Zweck stellte die Beklagte eine Vorfälligkeitsentschädigung i. H. von 33.317,74 € zuzüglich Kosten i. H. von 150 € in Rechnung. Die Vorfälligkeitsentschädigung wurde im Juni 2021 vom Kläger gezahlt. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung umfasste einen Betrag i. H. von 2.600,93 € für „negative Zinsen“. Der Kläger klagte und verlangte von der Beklagten eine Rückzahlung von 33.317,74 € zuzüglich Verzugszinsen sowie die Freistellung von den vo...