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Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf das Besteuerungsverfahren
Und Auswirkungen auf das Rechtsbehelfsverfahren
Das Insolvenzsteuerrecht hat sich in den letzten 10 bis 15 Jahren zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. Viele Rechtsfragen betreffen das materielle Insolvenzsteuerrecht. Streitig ist insbesondere die Abgrenzung von Insolvenzforderungen gegenüber Masseverbindlichkeiten bei der Einkommensteuer oder Umsatzsteuer. Formelle Fragen des Insolvenzsteuerrechts werden nicht selten übersehen, obwohl sie unmittelbar mit diesen materiellen Fragen im Zusammenhang stehen. Das betrifft die Finanzverwaltung und den Insolvenzverwalter gleichermaßen.
Die Insolvenzeröffnung hat unmittelbare Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren und auf das sich dem Besteuerungsverfahren anschließende Rechtsbehelfsverfahren.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt die Rechtsstellung des Insolvenzschuldners im Steuerschuldverhältnis grundsätzlich unberührt. Er bleibt daher auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Mitwirkung (§ 90 AO) und zur Auskunft (§ 93 AO) verpflichtet.
Steuerbescheide über die Festsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dürfen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr ergehen, soweit sie Insolvenzforderungen betreffen. Insoweit steht die Finanzverwaltung allen a...