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§ 2b UStG: Erteilung von Grundbuch- und Registerauszügen durch Gerichte
FinMin Schleswig-Holstein, Kurzinformation vom 1.3.2024 – VI 3510 – S 7107-001
Mit Kurzinformation vom nimmt das FinMin Schleswig-Holstein dazu Stellung, inwieweit die Erteilung von Grundbuch- und Registerauszügen durch Gerichte in einem Wettbewerbsverhältnis zu den Dienstleistungen, welche von Notaren erbracht werden, steht.
I. Hintergrund
Für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist § 2b UStG eine zentrale Norm. Denn sie definiert, inwieweit juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) in Ausübung hoheitlicher Maßnahmen unternehmerisch tätig werden. Vorbehaltlich § 2b Abs. 4 UStG, der gewisse Tätigkeiten der jPdöR zwingend als unternehmerisch einstuft, regelt § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG, dass jPdöR grundsätzlich selbst dann nicht als Unternehmer einzustufen sind, wenn sie für Leistungen Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgaben erheben.
Zu prüfen ist jedoch in dem Zusammenhang stets, ob die jPdöR nicht ggf. ausnahmsweise doch unternehmerisch tätig werden, indem sie Umsätze erbringen, die in einem (potenziellen) Wettbewerbsverhältnis zu Umsätzen von privatrechtlichen Wirtschaftsteilnehmern stehen (vgl. dazu § 2b Abs. 1 Satz 2 UStG i. V. mit § 2b Abs. 2 und 3 UStG).
Ob ein Wettbewerbsverhältnis zu bejahen ist und Umsätze der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, stellt die jPdöR nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl an verschiedenen...