Abzug der von einem nicht zum Organkreis gehörenden Gläubiger aufgenommenen Schulden zum Erwerb einer zum Organkreis gehörenden Schachtelbeteiligung bei Ermittlung des Gewerbekapitals
Leitsatz
1. Die mit dem Erwerb einer Schachtelbeteiligung an einem zum Organkreis gehörenden Gewerbebetrieb wirtschaftlich zusammenhängenden Schulden gegenüber einem nicht zum Organkreis gehörenden Gläubiger (Außenschulden des Organkreises) sind bei der Ermittlung des Gewerbekapitals des Organkreises abzuziehen.
2. Handelt es sich - wie in der Regel - um Dauerschulden, ist der Abzug gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG eingeschränkt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 181 BFH/NV 1997 S. 138 Nr. -1 YAAAA-95762
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