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Berücksichtigung eines noch nicht bewilligten Investitionszuschusses bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von Anlagen im Bau
I. Sachverhalt
Die U AG plant, ein Werk für die Produktion von Batteriezellen zu errichten. Die U AG hat für den Bau der Produktionsanlage bis zum Abschlussstichtag einen Investitionszuschuss beantragt. Zum Abschlussstichtag sind bereits Kosten für das Vorhaben angefallen, die als Anlagen im Bau aktiviert wurden. Da die Anlage nach gewissenhafter Prüfung durch das Unternehmen die Förderbedingungen erfüllt und bei der öffentlichen Hand genügend Fördermittel vorhanden sind, geht die U AG davon aus, dass der Investitionszuschuss im nächsten Geschäftsjahr gewährt werden wird. Die Produktion der Batteriezellen ist aufgrund von im Vergleich zum Weltmarkt höheren Produktionskosten nur unter Einbeziehung des Investitionszuschusses rentabel.
II. Fragestellung
Ist zum Abschlussstichtag eine außerplanmäßige Abschreibung der Anlage im Bau vorzunehmen?