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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 03 | Gemeinnützigkeit: Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren sind erhöht worden

Bund und Länder haben sich auf die Anhebung der Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine von durchschnittlich 1.023 € je Mitglied und Jahr auf 1.440 € geeinigt. Auch die Grenze für Aufnahmegebühren wird angehoben von 1.543 € auf 2.200 €. Hintergrund ist, dass ein Verein nicht die Allgemeinheit fördert, wenn er den Kreis der Mitglieder durch hohe Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge (einschließlich Mitgliedsumlagen) klein hält.

Eine gute Nachricht gibt es für gemeinnützige Vereine: Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der Höchstgrenzen für Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge geeinigt.

Was steckt dahinter? – Die Gemeinnützigkeit – und damit die steuerlichen Vergünstigungen – setzen voraus, dass ein Verein die Allgemeinheit fördert. Dies ist nicht der Fall, wenn er den Kreis der Mitglieder klein hält – durch hohe Aufnahmegebühren oder durch hohe Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen.

Nach der alten Regelung bejahte die Finanzverwaltung bei Vereinen, deren Tätigkeit in erster Linie den Mitgliedern zugutekommt, eine Förderung der Allgemeinheit, wenn die Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder im Durchsch...

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