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BFH | Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler
Klägerin war eine österreichische GmbH, die eine Konzertdirektion betreibt. In diesem Rahmen veranstaltet sie u. a. Gastspielreisen ausländischer Künstler in den Bereichen Konzert, Oper und Operette, Theater und Ballett in Deutschland. Im Zusammenhang mit den inländischen Veranstaltungen wurde auch eine in Deutschland ansässige GmbH eingeschaltet, mit der die Klägerin einen Rahmenvertrag geschlossen hatte. Das zuständige Finanzamt war der Auffassung, dass die Klägerin in den Streitjahren die Vergütungsschuldnerin gem. § 50a Abs. 4 EStG für die inländische Einkommensteuer der ausländischen Künstler war. Der Aufforderung zur Abgabe von Steueranmeldungen oder zur Einreichung etwaiger Freistellungsbescheinigungen kam die Klägerin nicht nach. Entsprechend erließ das Finanzamt einen Haftun...