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NWB Nr. 20 vom Seite 1374

Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Aktuelle Brennpunkte

Referentenentwurf eines JStG 2024 sieht gravierende Änderungen bei der objektbezogenen Prüfung vor

Michael Seifert

[i]Martz, Photovoltaikanlage, Grundlagen, NWB ZAAAE-28828 Nachdem der Gesetzgeber mit dem JStG 2022 v.  (BGBl 2022 I S. 2294) eine Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen mit Wirkung ab dem eingeführt hat, sieht der nunmehr vorliegende (interne) Referentenentwurf eines JStG 2024 bedeutsame Änderungen vor. Wird die geplante Neuregelung des § 3 Nr. 72 EStG umgesetzt, müssen alle Anlagen auf deren bisherige ertragsteuerliche Einordnung hin überprüft werden. Hierauf wird im nachfolgenden Beitrag ebenso wie auf aktuelle Entwicklungen in der Finanzverwaltung zu § 3 Nr. 72 EStG und auf die ersten Entscheidungen der Finanzgerichte zur Frage der Übertragbarkeit eines vor 2022 gebildeten Investitionsabzugsbetrags auf eine steuerbefreite Photovoltaikanlage eingegangen.

I. Aufwendungen mit wirtschaftlichem Bezug zum Zeitraum vor Einführung der Steuerbefreiung

[i]Aktuelle GesetzesfassungNach § 3 Nr. 72 EStG sind steuerfrei

„die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb

a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und

b) von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhanden...

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