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Arbeitshilfe Mai 2024

Schwarzlauge als erneuerbarer Energieträger

Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Stromsteuergesetz (StromStG):

1. Handelt es sich bei Schwarzlauge (Ablauge der Zellstoffherstellung) um einen erneuerbaren Energieträger im Sinne des § 2 Nr. 7 StromStG - auch schon vor Inkrafttreten des § 1b Abs. 2 Satz 4 Stromsteuer-Durchführungsverordnung?

2. Wie ist der Begriff der Entnahme aus einem "ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz" auszulegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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