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Beiträge | Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.
Der Rentenversicherungsträger hat nach Ansicht des BSG zu Recht Beiträge und Insolvenzgeldumlagen auf die Zuwendungen der klagenden GmbH an ihre Beschäftigten anlässlich der Jubiläumsfeier im September 2015 festgesetzt. Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Beitragsfreiheit waren nicht erfüllt. Dafür hätte die GmbH zeitgleich mit den Entgeltabrechnungen diese Aufwendungen zumindest zur pauschalen Besteuerung anmelden und dadurch den Übergang der Steuerschuld auf sich auslösen müssen. ...