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NWB Nr. 19 vom Seite 1360

Nachgezählt

© pixel_dreams – stock.adobe.comGeschäftslage des BFH 2023: Die traditionelle Pressekonferenz des BFH fand diesmal in einem Hybrid-Format statt. Im abgelaufenen Jahr löste die Entscheidung des IX. Senats zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags das größte mediale Interesse aus. In einem Ausblick auf die im Jahr 2024 zur Entscheidung anstehenden Revisionen von besonderer Bedeutung wurden u. a. Verfahren erwähnt, die sich erstmalig mit der „neuen“ Grundsteuer beschäftigen.

Die Geschäftslage des BFH hat sich im vergangenen Jahr nicht wesentlich verändert. Die elf Senate haben im Berichtsjahr 2023 insgesamt 1.994 Verfahren erledigt, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 7 % entspricht. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 1.816. Dadurch hat sich der Bestand an unerledigten Verfahren um rund 180 Fälle verringert.

Hervorzuheben ist die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen. Sie lag in den Revisionsverfahren, in denen die eigentlichen Sachfragen des Steuerrechts entschieden werden, bei 44 % (nach 45 % im Jahr 2022). Bei den Nichtzulassungsbeschwerden war ein leichter Anstieg der Erfolgsquote von 14 % i...

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