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Gewerbesteuer | Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Besitzkapitalgesellschaft
Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG greift bei einer GmbH, wenn sie ein Grundstück an eine Betriebspersonengesellschaft vermietet, die nur mittelbar über eine andere GmbH an der vermietenden GmbH beteiligt ist. Es liegt dann wegen des Durchgriffsverbots keine Betriebsaufspaltung vor, die zur Versagung der erweiterten Kürzung führen würde.
Die Klägerin war eine GmbH, die ein Grundstück an die F-KG vermietete. Gesellschafter der Klägerin waren die EB-GmbH mit 52,38 % sowie der F mit 47,62 %. Alleinige Kommanditistin der F-KG (Mieterin) war die FH-GmbH, deren Alleingesellschafter der F war. Die F-KG (Mieterin) war Alleingesellschafterin der EB-GmbH, die 52,38 % der Anteile an der Klägerin hielt. Die Klägerin machte die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend.
[i]Klägerin war eine GmbH und verpachtete ein Grundstück an mittelbar beteiligte GesellschafterinDer BFH...