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Einlage in das Sonderbetriebsvermögen
Fallbeispiel
An der AB-OHG sind die Gesellschafter (= Mitunternehmer) A und B zu gleichen Teilen beteiligt. Ab dem überlässt A der AB-OHG ein unbebautes Grundstück, das die AB-OHG ab diesem Zeitpunkt als Lagerplatz nutzt. A hat das unbebaute Grundstück am für 600.000 € privat erworben; der Teilwert beträgt zum 700.000 €.
Auf dem Grundstück lastet eine Grundschuld für einen aufgenommenen Kredit, der am noch 400.000 € beträgt; die Zinsfestschreibung beläuft sich zum noch auf acht Jahre.
Einführung
Werden Wirtschaftsgüter eigenbetrieblich genutzt, stellen sie notwendiges Betriebsvermögen dar, unabhängig davon, ob sie in der Buchführung und in den Bilanzen ausgewiesen sind. Bei einer Personengesellschaft umfasst das Betriebsvermögen neben dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die im Privateigentum eines, mehrerer oder aller Mitunternehmer stehen (Sonderbetriebsvermögen). Diese werden in einer separaten Sonderbilanz für den Mitunternehmer ausgewiesen.
Neben dem Gesamthandsvermögen aller Mitunternehmer schließt das Betriebsvermögen bei einer Personengesellschaft somit auch das Sonderbetriebsvermögen ein, mit der Fol...