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Wachstumschancengesetz „light“ – Das Wichtigste in Kürze
Nach monatelangem Hin und Her hat der Bundesrat am (endlich) das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen in den Bereichen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer vor, aber auch die Maßnahmen, die keine Berücksichtigung fanden. Weniger praxisrelevante Änderungen sowie Neuerungen anderer (Steuer-)Gesetze zeigt die tabellarische Übersicht.
Gesetzgebungsverfahren und Fördervolumen
Die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren wurde genommen: Der Bundesrat hat am dem Wachstumschancengesetz und damit einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am beschlossen, allerdings rief der Bundesrat am den Vermittlungsausschuss an. Dessen stark abgespecktes Vermittlungsergebnis bestätigte der Bundestag am , so dass es auf die Bundesratssitzung vom ankam.
Der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sah ein Fördervolumen von ca. 7 Mrd. € jährlich vor. Diese Summe wurde in dem Vermittlungsergebnis auf 3,2 Mrd. € reduziert, so dass man schon von einem Wachstumschancengesetz „light“ sprechen muss. U. a. fiel die vorgesehene „teure“ Klimaschutz-Investi...