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BFH | Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers bei Übergang der Steuerschuldnerschaft
Die X, eine im EU-Ausland ansässige Unternehmerin, betrieb im Streitjahr 2015 einen Onlinemarktplatz, auf dem sowohl Unternehmer als auch Nichtunternehmer Gegenstände zum Kauf anboten. Die von ihr für die Marktplatznutzung (laut Urteilstatbestand eine auf elektronischem Wege erbrachte Leistung) von den Anbietern erhobenen Gebühren richteten sich vornehmlich nach den Verkaufserlösen. Bei der erforderlichen Registrierung mussten die Leistungsempfänger angeben, ob sie den Marktplatz als Privatperson oder als Unternehmer nutzen wollten. Im letzteren Fall waren u. a. Angaben zu Name, Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zu machen. Soweit eine USt-ID eingegeben wurde, wurde diese regelmäßig auf Gültigkeit überprüft. Im Streitjahr behandelte sie Nutzer, von ...