Online-Nachricht - Freitag, 03.05.2024

Umsatzsteuer | Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen (BMF)

Das BMF hat ausführlich zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung genommen und den UStAE angepasst ().

Hintergrund: Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz angeboten. Dabei sind die Angebotsformen vielfältig. Teilweise werden Live-Veranstaltungen parallel in Echtzeit digital übertragen, teilweise ersetzt die Live-Übertragung die persönliche Teilnahme vor Ort sogar vollständig und vielfach werden Live-Mitschnitte oder vorproduzierte Aufzeichnungen entsprechender Veranstaltungen (wie beispielsweise Konzerte, aber auch Unterrichts- oder Fitnesskurse) digital zum Auf- und Abruf via Streaming oder Download zur Verfügung gestellt.

Neben der Frage nach dem Leistungsort ist in diesen Fällen auch zu klären, inwieweit Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen anwendbar sind. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur (Streaming von Konzerten, Orchester- oder Theateraufführungen), bei welchen eine Befreiung nach § 4 Nr. 20 UStG bzw. eine Ermäßigung nach § 12 Absatz 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG in Betracht kommen kann, aber vermehrt auch Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen, bei welchen ebenfalls eine Steuerbefreiung möglich ist.

Im Einzelnen geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

  • Vorproduzierte Inhalte

  • Live-Streaming

  • Dienstleistungskommission

  • Leistungsumfang und Bemessungsgrundlage bei Leistungskombinationen

  • Anwendung auf weitere Online-Dienstleistungsangebote

Quelle: ; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
GAAAJ-66318