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Wachstumschancengesetz: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Mietwohngebäude
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1314Mit dem Wachstumschancengesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde zeitlich befristet eine degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) wieder eingeführt und die Sonderabschreibung (§ 7b EStG) für vermietete Wohngebäude angepasst.
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Sonderabschreibung nach § 7b EStG
[i]Marx in Kanzler/ Kraft/Bäuml/Marx/ Hechtner/Geserich, EStG, 9. Aufl. 2024, § 7b, NWB XAAAJ-52327 Die Förderung erfolgt durch eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 % jährlich über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren, wobei die AfA-Bemessungsgrundlage auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 4.000 € je qm Wohnfläche (bisher 2.500 €) begrenzt ist (§ 7b Abs. 3 Nr. 2 EStG). Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG und auch neben der neu geschaffenen degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG [i]BMG max. 4.000 € je qmangesetzt werden. Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein:
[i]Kosten max. 5.200 € je qmdie Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes dürfen 5.200 € je qm Wohnfläche (bisher 4.800 €) nicht übersteigen,
[i]Bauantrag/Bauanzeige vor dem 1.10.2029der Bauantrag oder die Bauanzeige für die neu geschaffene Wohnung muss nach dem und vor dem gestellt sein,
in Anschaffungsfällen muss die Anschaffung im Jahr der Fertigstellung erfolgen,
das Gebäude muss die Kriterien eines „Effizienzhaus 40“ mit ...