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Besteuerung der Gastronomie und kein Ende
© pixdesign123 – stock.adobe.comDie mit dem Ersten Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte befristete und mehrfach verlängerte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantund Verpflegungsdienstleistungen auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % ist am ausgelaufen – sehr zum Unmut der Gastronomie, die bis zuletzt für eine dauerhafte Senkung gekämpft hat. Auch im Frühjahr 2024 ist der Ärger nicht verflogen, und mancher Gastronom verschafft seinem Ärger auf eigene Weise Ausdruck.
Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.