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Zur Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen und zur Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung
Das FG München hatte jüngst mit Urteil vom – 5 K 1794/22, darüber zu entscheiden, unter welchen konkreten Voraussetzungen Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers steuerbar sind. Ebenfalls zu entscheiden war, welche Maßstäbe an die Plausibilität der Umsatzprognose zur Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG) angelegt werden dürfen und welcher Zeitpunkt dabei für die Prognose maßgeblich ist.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers kann steuerbar sein. Die Steuerbarkeit der Leistung hängt davon ab, dass der Geschäftsführer im Rahmen eines Leistungsaustauschs als Unternehmer handelt und dass das Entgelt für seine Leistung in einem gewinnunabhängigen Sonderentgelt besteht.
Für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ist im Jahr der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit allein auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen. Hinsichtlich des maßgeblichen Prognosezeitpunktes ist auf die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit abzustellen.
II. Sachverhalt
Streitig war zwischen dem Kläger (Kl.) – einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer – und dem beklagten F...