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Zuschätzung von Umsätzen bei manipulierbarer elektronischer Registrierkasse
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl 2016 I S. 3152)
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fall
A verwendet in seinem gastronomischen Betrieb eine elektronische Registrierkasse, bei der es möglich ist, die Nummerierung der Tagesendsummenbons (Z1-Bons) nachträglich ohne entsprechende Dokumentation zu ändern.
II. Fragestellungen:
1. Frage
Ist es für die Rechtlage vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. (BGBl 2016 I S. 3152) zulässig, die steuerlichen Aufzeichnungen des A insgesamt zu verwerfen und eine Vollschätzung der Umsätze vorzunehmen?
2. Frage
Ergibt sich ein Unterschied in der rechtlichen Beurteilung des Falles aufgrund des Gesetzes z...BGBl 2016 I S. 3152