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Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt (Bezug: § 218 Abs. 2, § 37 Abs. 2 AO; § 40 Abs. 1 Alternative 3, § 67 Abs. 1 FGO; Art. 103 Abs. 1 GG).
§ 40 Abs. 1 Alternative 3 FGO benennt als Klagemöglichkeit die Klage auf Erlangung einer „anderen Leistung“. Sie ist im Gegensatz zu den beiden anderen in § 40 Abs. 1 FGO genannten Klagen, der Anfechtungs- und der Verpflichtungsklage, nicht verwaltungsaktbezogen, sondern richtet sich – entsprechend der zivilrechtlichen Terminologie – auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen der beklagten Behörde, also auf bloßes Verwaltungshandeln. Systematisch hat sie, so der BFH, die Funktion einer Auffangklage, um – entsprechend dem verfa...