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Umsetzungsvorschlag der CSRD in das HGB aus Sicht der bereits 2024 zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichteten Unternehmen
Überblick zum Referentenentwurf des CSRD-UmsG
Der Beitrag stellt aus der Sicht vor allem der kapitalmarktorientierten Unternehmen zentrale Aspekte des Referentenentwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor, auf den die bereits ab 2024 verpflichteten Unternehmen dringend gewartet haben. Dabei fällt die erwartete 1:1-Umsetzung komplex aus.
Parallel zu den schon laufenden Vorbereitungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat der Gesetzgeber den Referentenentwurf (RefE) für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie in das HGB vorgelegt, mit dem eine 1:1-Umsetzung vorgesehen ist.
Die vielen zeitlichen und inhaltlichen Übergangserleichterungen sollen im Einführungsgesetz zum HGB umgesetzt werden, sodass etwa im vorgeschlagenen Gesetzestext bereits eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit gefordert wird, die aber frühestens nach 2028 kommen könnte.
Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Öffnung der zur Prüfung zugelassenen Personen über den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hinaus wird nicht genutzt; es bedarf aber einer nachzuweisenden Zusatzqualifikation zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, wobei auch hier Übergangserleichterungen vorgesehen sind.▪