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Die Endfassung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Am wurde die Endfassung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Rat der EU beschlossen, die Zustimmung des Parlaments erfolgte faktisch als Formsache am . Dies stellte den letzten entscheidenden Meilenstein in einer mehrjährigen Entwicklungsgeschichte der Etablierung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen dar, die zuletzt eine unerwartete Dynamik angenommen hat und in das Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit rückte. Die Inhalte dieser Richtlinie werden im Beitrag skizziert. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Zusammenspiel mit den bereits geltenden Berichtsvorgaben gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – sowie auf den Implikationen, die sich für europäische Unternehmen hieraus ergeben.
Kernaussagen
Mit der CSDDD werden in der EU etwas mehr als 5.000 Unternehmen verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu implementieren, was insb. mit der Verabschiedung von Due-Diligence-Policies und (Kontroll-)Prozessen einhergehen wird. Bei Nichtbefolgung der Vorgaben der CSDDD ist mit entsprechenden Sanktionen für die Unternehmen zu rechnen.
Die CSDDD und die CSRD weisen zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte auf, insb. i...