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Kurzfassung zum Beitrag von Prätzler, StuB 9/2024 S. 329

Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab 1.1.2025 durch das Wachstumschancengesetz

Robert C. Prätzler

Das Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz konnte zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen zum Jahresende 2023 abgeschlossen werden. Im März 2024 stimmte jedoch der Bundesrat einem veränderten Gesetzentwurf zu, und das Gesetz wurde zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist der Weg für die verpflichtende digitale Rechnungsstellung zwischen Unternehmen in Deutschland vorgezeichnet. Die Regierungskoalition hatte bereits im Koalitionsvertrag ihre Absicht geäußert, ein solches digitales Rechnungsstellungssystem im Vorgriff auf die Einführung eines digitalen Meldeverfahrens zur Bekämpfung des Steuerbetrugs einzuführen. Grundsätzlich müssen ab dem alle inländischen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, digital strukturierte übermittelte Rechnungen zu empfangen. Für die ausgangsseitige Rechnungsstellung gelten allerdings verschiedene Übergangsfristen, die teilweise die Jahre 2025 und 2026, teilweise aber auch Zeiträume bis Ende 2027 umfassen. Der Beitrag gibt einen Überblick zur Neuregelung und geht auf einzelne praxisrelevante Problemfelder ein.

Kernaussagen

Ab dem sind grds. inländische umsatz...

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