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Versteigerung verpfändeter Sachen
„Companhia Uniao de Credito Popular SA“
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die Versteigerung verpfändeter Sachen als Nebenleistung zur steuerfreien Kreditgewährung beurteilt werden kann.
I. Leitsatz
Art. 135 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Versteigerungen verpfändeter Sachen keine Nebenleistungen zu den Hauptleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung von durch ein Pfandrecht besicherten Krediten im Sinne dieser Bestimmung sind, so dass sie hinsichtlich der Mehrwertsteuer das steuerliche Schicksal der Hauptleistungen nicht teilen.
II. Sachverhalt
Es handelt sich um ein Verfahren zum portugiesischen Steuerrecht. Eine portugiesische Gesellschaft ist als Pfandleiherin tätig und gewährt durch bewegliche Sachen besicherte Darlehen. Die Gewährung und Vermittlung von Krediten ist von der Mehrwertsteuer befreit. Wenn die Darlehensnehmer die verpfändeten Sachen nicht auslösen oder mehr als drei Monate mit der Rückzahlung des Darlehensbetrags oder der Zahlung der damit verbundenen Zinsen in Verzug sind, führt die Gesellschaft eine Versteigerung dieser Sachen durch. Dabei erhält...