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Vorauseilender Gehorsam
© strichfiguren – stock.adobe.comUm Nachteile zu vermeiden, ist der
Steuerberater gehalten, der Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von Belegen
unbedingt fristgerecht nachzukommen. Doch Vorsicht: Da in dem vorliegenden
Sachverhalt die Kanzlei beim Finanzamt wohl für eine besonders schnelle
Erledigung von Rückfragen bekannt zu sein scheint, wird von ihr nun sogar
vorauseilender Gehorsam verlangt.
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