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Passive latente Steuern und Steuergestaltung
I. Sachverhalt
Die M GmbH ist zu 100 % an der im Ausland ansässigen T beteiligt. Der handelsrechtliche Buchwert betrage am Abschlussstichtag 500 T€, der steuerliche Buchwert liegt bei 200 T€. Aufgrund einer Besonderheit des ausländischen Steuerrechts und des DBA mit Deutschland liegt das Besteuerungsrecht für die laufenden Gewinne/Verluste der T im Ausland, während der Veräußerungsgewinn bei einem gedachten Verkauf der Beteiligung in Deutschland steuerpflichtig wäre (Steuersatz 30 %).
Die Steuerabteilung der M erklärt ihrem Abschlussprüfer, dass die (theoretische) Besteuerung des Veräußerungsgewinns in Deutschland vermieden werden könnte, wenn vor einem Verkauf die Rechtsform der Beteiligung geändert würde. Dann stehe das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zu (Steuersatz 15 %).
II. Fragestellungen
Muss die M in ihrem Jahresabschluss passive latente Steuern in Bezug auf die Beteiligung an der T bilden?
In welcher Höhe müssen die passiven latenten Steuern ggf. angesetzt werden?