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BFH Urteil v. - II R 33/94 BStBl 1996 II S. 533

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2GrEStG 1983 § 5 Abs. 2

1. Einbringung eines Grundstücks in eine GbR mit der Abrede, daß sich in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang damit die vermögensmäßige Beteiligung des einbringenden Gesamthänders verringern soll 2. Die planmäßig erfolgende Verringerung der Beteiligung ist kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Besteht zum Zeitpunkt der Einbringung eines Grundstücks in eine GbR durch einen Gesellschafter die Abrede, daß sich in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang damit die vermögensmäßige Beteiligung des einbringenden Gesamthänders an der GbR verringern soll, so ist die dann planmäßig erfolgende tatsächliche Verringerung der Beteiligung kein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 533
BFH/NV 1996 S. 311 Nr. 11
MAAAA-95646

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BFH, Urteil v. 10.07.1996 - II R 33/94

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