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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 136

Erbschaftsteuerliche Auswirkungen der Jastrowschen Klausel

Anmerkungen zum

Dr. Rüdiger Werner

Das Berliner Testament, bei dem Ehegatten gemeinsam testieren, sich gegenseitig zu Erben bzw. die gemeinsamen Kinder als Schlusserben einsetzen, ist nach wie vor trotz der damit verbundenen erbschaftsteuerlichen Nachteile sehr verbreitet. Um eine Umgehung der Konstruktion durch die Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auszuschließen, enthalten Berliner Testamente häufig eine Regelung, die zugunsten der von der Geltendmachung des Pflichtteils absehenden Kinder durch das Versterben des zweiten Ehegatten bedingte Vermächtnisse aussetzt. Die erbschaftsteuerlichen Folgen einer solchen Konstruktion sind umstritten. Der BFH hat nunmehr festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.

Kernaussagen
  • Das Berliner Testament führt dazu, dass der Nachlass jeweils beim Tod des erstversterbenden und des zweitversterbenden Ehegatten zweimal der Erbschaftsteuer unterfällt. Weiterhin steht nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten nur dem überlebenden Ehegatten ein Freibetrag zu.

  • Durch eine Jastrowsche Klausel auf den Tod des Erstversterbenden ausgesetzte Vermächtnis...

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Erbschaftsteuerliche Auswirkungen der Jastrowschen Klausel

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