Aktuelles zum Immobilienvermögen
In nahezu jedem größeren Vermögen nehmen Immobilien eine bedeutsame Position ein. Dabei ist die Gestaltung rund um das Immobilienvermögen nicht nur ein relevanter Aspekt der Nachfolgeplanung, sondern auch in der laufenden steuerlichen Beratung wichtig.
Für den steuerlichen und rechtlichen Berater ist es daher wesentlich, sich mit der aktuellen Rechtsprechung und den aktuellen Verwaltungsanweisungen auszukennen. Prof. Dr. Alois Th. Nacke stellt in einem zweiteiligen Beitrag die aktuelle Rechtsprechung und aktuelle Verwaltungsanweisungen für die Besteuerung von Grundstückseigentümern vor, zeigt die wesentlichen Punkte auf und gibt Hinweise für die Beratungspraxis.
Der Autor behandelt in Teil I ab wichtige Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) sowie Verwaltungsanweisungen hierzu.
Von besonderer Bedeutung dürfte u. a. die Entscheidung des zur Zurechnung im Fall der zeitlich begrenzten Zuwendung eines Nießbrauchsrechts sein. Der BFH hat entschieden, dass die zeitlich befristete Übertragung der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung durch unentgeltliche Bestellung eines befristeten Nießbrauchsrechts nicht missbräuchlich ist, wenn dem Zuwendenden, von der Verlagerung der Einkunftsquelle abgesehen, kein weiterer steuerlicher Vorteil entsteht.
Unter den in 2023 verö?entlichten Entscheidungen ist ebenfalls das , das sich mit Zahlungen für den Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abziehbare Werbungskosten beschäftigt, hervorzuheben. Danach ist ein für die Annahme vorab entstandener Werbungskosten erforderlicher, ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit künftigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzunehmen, wenn der Berechtigte eines mit einem dinglich gesicherten Wohnungsrecht belasteten Erbbaurechts dem Wohnungsberechtigten ein Entgelt dafür zahlt, dass dieser der Löschung seines Wohnungsrechts zustimmt und das Gebäude räumt und es so erreicht, das Wohngebäude zu vermieten und Einkünfte daraus zu erzielen.
Vorausgesetzt, dass der Berater im Vorfeld mit einbezogen ist, hat er hier die Möglichkeit gestaltend mitzuwirken. Bei jeweils einschlägigen Sachverhalten können auch die weiteren Entscheidungen eine große finanzielle Bedeutung haben.
In Teil II (erscheint in NWB-EV 6/2024) geht es zudem um finanzgerichtliche Entscheidungen zur Spekulationsbesteuerung (§ 23 EStG). Darüber hinaus wird im zweiten Teil auch auf praxisrelevante Verwaltungsanweisungen zu § 23 EStG und Gesetzesänderungen eingegangen.
Beste Grüße
Ricarda Diekamp
Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2024 Seite 125
QAAAJ-65668