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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 4 VJ 2/20

Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Härteausgleichs gemäß § 54 Abs. 3 Bundesseuchengesetz (BSeuchG) bzw. dem an 01.01.2001 in Kraft getretenen § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) i.V.m. § 89 Bundesversorgungsgesetz (BVG) für die Zeit ab dem 25.04.1975, d.h. dem Tag des Erstantrags, bis zum 31.12.2006. Im Vordergrund des Rechtsstreits steht die Frage, ob der Beginn der von dem Beklagten erbrachten Versorgungsleistungen durch die 4-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X begrenzt wird.

Fundstelle(n):
XAAAJ-65631

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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.01.2022 - L 4 VJ 2/20

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