Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 16 KR 26/24 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 132a Abs 4 Satz 11 SGB V in der ab dem gültigen Fassung haben Widerspruch und Klage gegen die Bestimmung der Schiedsperson durch einen nach dem erlassenen Bescheid des Bundesamtes für Soziale Sicherung keine aufschiebende Wirkung.

Fundstelle(n):
EAAAJ-65620

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 07.03.2024 - L 16 KR 26/24 B ER

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen