Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzielle und steuerrechtliche Aspekte bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur
Gesetzliche Grundlagen und Fallstricke
Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) verpflichtet zahlreiche große Unternehmen mit Immobilienbesitz spätestens zum mindestens eine Ladesäule auf ihrem Firmengelände zu errichten. Nicht selten stellt sich die Frage, welche bilanziellen und steuerrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, sofern die Ladesäulen dann auch genutzt werden sollen. Der Beitrag stellt die bilanz- und steuerrechtlichen Grundsätze dar und weist auf mögliche Fallstricke hin.
I. Gesetzliche Grundlage der Verpflichtung zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur
1. Persönlicher Anwendungsbereich des Gesetzes
Mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus von Infrastruktur zum Laden von sogenannten E-Autos hat die Bundesregierung mit Wirkung zum das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG) bestandskräftig verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet grundsätzlich sämtliche immobilienbesitzenden Unternehmen und Privatpersonen in De...