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Umsatzsteuer | Differenzbesteuerung bei innergemeinschaftlichem Erwerb von Kunst
Erwirbt ein Galerist innergemeinschaftlich Bilder und entrichtet er hierfür die Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb, so mindert diese Umsatzsteuer nicht seine Marge und damit auch nicht die Bemessungsgrundlage nach § 25a UStG.
[i]Kläger erwarb innergemeinschaftlich Bilder und verkaufte sie in Deutschland weiterDer Kläger betrieb die Galerie Mensing und erwarb Bilder aus anderen EU-Staaten. Die Verkäufer behandelten die Umsätze als umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, und der Kläger versteuerte die Erwerbe mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG. Der Kläger ermittelte seine Umsatzsteuer aus den Weiterverkäufen nach der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG und kürzte die Marge um die entrichtete Umsatzsteuer. Das Finanzamt erkannte die Differenzbesteuerung unter Hinweis auf § 25a Abs. 7 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht an.
[i]Differenzbesteuerung ist anwendbarDer BFH hält die Margenbesteuerung für anwendbar, weil...