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Steuerrecht | Irrtümliche Vermögensverschiebung als verdeckte Gewinnausschüttung
Ob eine Vermögensverschiebung von der GmbH auf ihren Gesellschafter irrtümlich erfolgt ist, hängt davon ab, ob dem Gesellschafter-Geschäftsführer konkret ein Irrtum unterlaufen ist; falls dies zu bejahen ist, liegt mangels Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Es kommt nicht darauf an, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre.
An der B-GmbH (Klägerin) war B zu 100 % beteiligt. B wollte das Stammkapital der B-GmbH durch Einbringung eines 100%igen Geschäftsanteils an der A-GmbH sowie durch eine Bareinlage erbringen. Er plante zudem, eine Kapitalerhöhung bei der A-GmbH durchzuführen, und entschloss sich, die Kapitalerhöhung erst nach der Einbringung durchzuf...